Das Steuerrecht …
… ist eines meiner Hauptaufgabengebiete.
Hier bin ich schwerpunktmäßig im Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Erbschaftsteuer-/ Schenkungssteuerrecht tätig, einschließlich der Erstellung der entsprechenden Erklärungen. Darüber hinaus bin ich auf das Einspruchsverfahren, sowie AO- und FGO-Fragen spezialisiert.
In allen übrigen Fragen rund um das Steuerrecht kooperiere ich in Bürogemeinschaft mit der Steuerberaterin C.M. Grudda und Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt H.-J. Grudda.
Qualifikationen im Steuerrecht
- Seit 1988 langjährige Tätigkeit in der Steuerberaterkanzlei Grudda
- 1991 Praktikum in der Finanzverwaltung
- 2004 Fachanwaltslehrgang Steuerrecht beim DAI
Seit 2005 bin ich berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht” zu führen. Seitdem bilde ich mich regelmäßig zu aktuellen Fragen und Rechtsänderungen im Steuerrecht fort.